Verein

Die LAG strebt in ihrer Mitgliedschaft und ihrer Arbeit an, die gesamte sozioökonomische Struktur der Region abzubilden. Aus diesem Grund sollen alle Personengruppen gleichermaßen an der Arbeit der LAG beteiligt sein und in den Gremien mitwirken. Die Mitgliedschaft von Frauen, jungen Menschen und Menschen mit Behinderung ist daher sehr willkommen und soll durch deren ausgewogene Beteiligung an den Gremien der LAG besonders gefördert werden.

Mitglied des Fördervereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Fördervereinszweck unterstützt. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben, die an den Vorstand des Fördervereins zu richten ist. Dieser entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

Aufnahme-Antrag

LAG Wein, Wald, Wasser e.V.
Rathaus Thüngersheim
Untere Hauptstraße 14
97291 Thüngersheim
Tel. 0931/9916516

Mitglied des Fördervereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Fördervereinszweck unterstützt. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben, die an den Vorstand des Fördervereins zu richten ist. Dieser entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

LAG Wein, Wald, Wasser e.V.
Rathaus Thüngersheim
Untere Hauptstraße 14
97291 Thüngersheim
Tel. 0931/9916516
E-Mail: infoatweinwaldwasser [dot] de

Satzung vom 13.09.2016

 

  • 1.  Vorsitzende Klara Schömig 
  • 2.  Vorsitzender Franz-Josef Sauer 1.Bgm. Arnstein
  • Kassenwartin    Karen Heußner 2. Bgm.in Thüngersheim, stellv. Landrätin
  • Schriftführer     Jürgen Faulhaber            
  • Beisitzerin        Rosalinde Schraud 1.Bgm.in Estenfeld
  • Beisitzer           Karl Gerhard 1. Bgm  Retzstadt
  • Besitzer            Achim Höfling  1. Bgm. Eußenheim
  • Rechnungsprüfer  Winfried Strobel             
  • Rechnungsprüfer   Bernd Schraud  1.Bgm. Hausen
     

Protokoll vom 09.03.2023

Protokoll vom 11.07.2022

Protokoll vom 02.02.2022

Protokoll vom 17.01.2018

Protokoll vom 22.02.2017

Protokoll vom 13.09.2016

Protokoll vom 30.07.2015

Protokoll vom 26.04.2012

Protokoll vom 27.11.2013

  • Der Zweck des Fördervereins ist die Unterstützung der Mitglieder bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen, die einer nachhaltigen und langfristigen Entwicklung des Projektgebiets dienen.
  • Das Projektgebiet umfasst folgende Gemeinden:Arnstein, Bergtheim, Erlabrunn, Estenfeld, Eußenheim, Gerbrunn, Gössenheim, Güntersleben, Hausen b. Würzburg, Himmelstadt, Karlstadt, Kürnach, Leinach, Margetshöchheim,Oberpleichfeld, Prosselssheim, Retzstadt, Roden, Rottendorf, Rimpar, Steinfeld, Thüngen, Thüngersheim, Unterpleichfeld, Urspringen, Veitshöchheim, Zellingen, Zell a. Main.
  • Der Förderverein arbeitet an der Realisierung der Ziele und der Umsetzung der Projektideen, die in der Lokalen Entwicklungsstrategie dargestellt sind. 
  • Der Förderverein verfolgt in erster Linie ideelle und keine wirtschaftlichen Zwecke.
  • Der Förderverein erfüllt seine Aufgaben durch Aktionen, Projektarbeit und Öffentlichkeitsarbeit.