Verein

Die LAG strebt in ihrer Mitgliedschaft und ihrer Arbeit an, die gesamte sozioökonomische Struktur der Region abzubilden. Aus diesem Grund sollen alle Personengruppen gleichermaßen an der Arbeit der LAG beteiligt sein und in den Gremien mitwirken. Die Mitgliedschaft von Frauen, jungen Menschen und Menschen mit Behinderung ist daher sehr willkommen und soll durch deren ausgewogene Beteiligung an den Gremien der LAG besonders gefördert werden.

Mitglied des Fördervereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Fördervereinszweck unterstützt. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben, die an den Vorstand des Fördervereins zu richten ist. Dieser entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

Aufnahme-Antrag

Mitglied des Fördervereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Fördervereinszweck unterstützt. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben, die an den Vorstand des Fördervereins zu richten ist. Dieser entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

LAG Wein, Wald, Wasser e.V.
Rathaus Thüngersheim
Untere Hauptstraße 14
97291 Thüngersheim
Tel. 0931/9916516
E-Mail: infoatweinwaldwasser [dot] de

Satzung vom 13.09.2016

 

Erweiterter Vorstand:

  • 1.  Vorsitzende:  Klara Schömig 
  • 2.  Vorsitzender: Franz-Josef Sauer, 1. Bgm. Arnstein
  • Kassenwartin:     Karen Heußner, 2. Bgm.in Thüngersheim, stellv. Landrätin
  • Schriftführer:      Jürgen Faulhaber            
  • Beisitzerin:         Rosalinde Schraud, 1.Bgm.in Estenfeld
  • Beisitzer:            Karl Gerhard, 1. Bgm  Retzstadt
  • Besitzer:             Achim Höfling, 1. Bgm. Eußenheim
  Rechnungsprüfer:  Winfried Strobel und Bernd Schraud, 1.Bgm. Hausen  

 

Protokolle der Mitgliederversammlungen:

Protokoll vom 25.06.2025

Protokoll vom 29.05.2024

Protokoll vom 09.03.2023

Protokoll vom 11.07.2022

Protokoll vom 02.02.2022

Protokoll vom 17.01.2018

Protokoll vom 22.02.2017

Protokoll vom 13.09.2016

Protokoll vom 30.07.2015

Protokoll vom 27.11.2013

Protokoll vom 26.04.2012

 

  • Der Zweck des Fördervereins ist die Unterstützung der Mitglieder bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen, die einer nachhaltigen und langfristigen Entwicklung des Projektgebiets dienen.
  • Das Projektgebiet umfasst folgende Gemeinden:Arnstein, Bergtheim, Erlabrunn, Estenfeld, Eußenheim, Gerbrunn, Gössenheim, Güntersleben, Hausen b. Würzburg, Himmelstadt, Karlstadt, Kürnach, Leinach, Margetshöchheim,Oberpleichfeld, Prosselssheim, Retzstadt, Roden, Rottendorf, Rimpar, Steinfeld, Thüngen, Thüngersheim, Unterpleichfeld, Urspringen, Veitshöchheim, Zellingen, Zell a. Main.
  • Der Förderverein arbeitet an der Realisierung der Ziele und der Umsetzung der Projektideen, die in der Lokalen Entwicklungsstrategie dargestellt sind. 
  • Der Förderverein verfolgt in erster Linie ideelle und keine wirtschaftlichen Zwecke.
  • Der Förderverein erfüllt seine Aufgaben durch Aktionen, Projektarbeit und Öffentlichkeitsarbeit.