Lenkungsausschuss
Der Lenkungsausschuss ist ein vom Verein gewähltes Gremium, der über die Antragstellung von Projekten entscheidet. Nur bei einem positiven Beschluß kann der Projektträger den Antrag bei der Förderstelle einreichen. Die Mitglieder des Lenkungsausschusses setzen sich zusammen aus kommunalen Vertretern, Vertretern von Vereinen und Verbänden, Bürger und Bürgerinnen.
Ein Beirat unterstützt den Lenkungsausschuss.
Geschäftsordnung des Lenkungsausschusses
Umlaufverfahren „Ausnahmeregelung zum Abstimmungsverfahren während der Corona-Krise“ gestartet
Am 02.04.2020 wurde ein Umlaufverfahren gestartet, daß den Mitgliedern des Lenkungssauschusses die Möglichkeit gibt, über die Durchführung einer Projektauswahl im Umlaufverfahren zu entscheiden, ohne daß dies in einer vorherigen Sitzung beschlossen wurde, solange die Corona-Krise die Veranstaltung von Sitzungen verhindert.
Die Mitglieder des Lenkungsausschusses erhalten dazu Informationen und ein Abstimmungsblatt, mit dem Sie durch die postalische Rücksendung bis 16.04.2020 (Poststempel) Gelegenheit haben über eine solche Sonderregelung abzustimmen.
Angesichts der derzeitigen Lage hat das Staatsministerium den LAGen die Möglichkeit eröffnet, Umlaufverfahren zur Projektauswahl durchzuführen, ohne dies in einer vorherigen Sitzung beschlossen zu haben. Hierzu ist aber zunächst ein Umlaufverfahren notwendig, bei dem diese Vorgehensweise beschlossen wird. Um in jedem Fall handlungsfähig zu bleiben, möchten wir diese Abstimmung im Umlaufverfahren durchführen.
Die sonstigen Regeln für ein Umlaufverfahren, wie sie in der Geschäftsordnung des Lenkungsausschusses festgelegt sind, sind selbstverständlich weiter zu beachten.
Die Sonderregelung muß nachträglich in der nächsten Mitgliederversammlung der LAG beschlossen werden. Sie setzt die vorherigen Regeln zum Beschluß einer Projektauswahl außer Kraft. Bei einer Normalisierung der Lage, insbesondere wenn die Durchführung von regulären Sitzungen wieder möglich ist, treten automatisch die bisherigen Regelungen wieder in Kraft.
Der entsprechende Beschlußvorschlag für den Lenkungsausschuß lautet:
„Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation durch die Corona-Krise können ab sofort auf absehbare Zeit keine Sitzungen der Gremien der LAG Wein, Wald, Wasser abgehalten werden. Um trotzdem handlungsfähig zu bleiben faßt der Lenkungsausschuß folgenden Beschluß:
Der Lenkungsausschuß der LAG Wein, Wald, Wasser beschließt aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation durch die Corona-Krise, daß abweichend zur Satzung und Geschäftsordnung alle Beschlüsse des Lenkungsausschusses, die für die Beschlußfassung zu Einzelprojekten notwendig sind, bis auf Weiteres im Umlaufverfahren gefaßt werden. Die Bestimmungen zur vorherigen Ermächtigung des Lenkungsausschusses zur Durchführung eines Umlaufbeschlusses entfallen für den gleichen Zeitraum. Insoweit tritt die derzeitige Geschäftsordnung der LAG außer Kraft. Die sonstigen Bestimmungen der Geschäftsordnung für das Umlaufverfahren bleiben davon unberührt. Dieser Beschluß behält seine Gültigkeit für die Zeitdauer der bestehenden Ausnahmesituation. Der Beschluß des Auswahlgremiums bedarf der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. Bei der nächsten LAG-Mitgliederversammlung wird diese Eilentscheidung des Auswahlgremiums und deren Geltungsdauer erläutert und per Mitgliederbeschluß noch nachträglich legitimiert. Mit Beendigung der Ausnahmesituation verliert der Beschluß des Auswahlgremiums seine Gültigkeit und es gelten wieder uneingeschränkt die Regeln der Satzung und Geschäftsordnung der LAG Wein, Wald, Wasser.“
Protokoll vom 28.11.2024
Protokoll vom 23.11.2010
Protokoll vom 23.09.2010
Protokoll vom 14.06.2010
Protokoll vom 12.04.2010
Protokoll vom 23.02.2010
Protokoll vom 08.07.2009
Protokoll vom 28.01.2009
Mitglieder des Lenkungsausschusses
28 Mitglieder
Mitgliederliste