Kleinprojektefonds Bürgerengagement - Offizieller Förderaufruf
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Wein, Wald, Wasser e.V. bietet im Rahmen des Projekts „Kleinprojektefonds Bürgerengagement“ lokalen Akteurinnen und Akteuren aus ihren 28 Mitgliedsgemeinden im nördlichen Landkreis Würzburg und südöstlichen Landkreis Main-Spessart die Möglichkeit der finanziellen Förderung von Kleinprojekten mit bis zu 5.000 €.
Mit der Auflage des "Kleinprojektefonds Bürgerengagement" wird mit Hilfe des europäischen Förderprogramms LEADER die Möglichkeit geschaffen, das vielfach vorhandene ehrenamtliche Engagement von Bürgen in Vereinen, freien Gruppen und anderen Organisationen durch eine niederschwelligen und möglichst unbüro-kratischen Zugang zu finanzieller Unterstützung zu fördern. Ganz bewußt soll sich dies auf Kleinprojekte und entsprechend kleinere Zuschußbeträge beziehen, für die sich meist weder im Rahmen von LEADER noch von anderen Förderprogrammen eine Unterstützung erhalten läßt. Denn gerade solche kleineren Maßnahmen, die darüber hinaus nur wenig Eigenmittel erfordern, sind für die Akteure oft wichtige Mittel zur Weiterentwicklung ihrer Arbeit und zur Bindung ihrer Mitglieder. Es sollen dabei gezielt Vorhaben gefördert werden, die durch ehrenamtlichen Einsatz zur Weiterentwicklung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Situation der Region beitragen. Über den finanziellen Aspekt hinaus soll mit dem Kleinprojektefonds erreicht werden, daß das ehrenamtliche Engagement vieler Bürger der Region auch in ideeller Hinsicht gewürdigt wird, da so ein Zeichen gesetzt wird, dass diese Tätigkeiten von der öffentlichen Hand finanziell und auch ideell unterstützt werden.
Ab 21.09.2026 können Bewerbungen hierfür per E-Mail mit Hilfe des offiziellen Antragsformulars bei der Geschäftsstelle der LAG unter info
weinwaldwasser [dot] de eingereicht werden. Besonders angesprochen sind dabei Vereine, Initiativen und Projektgruppen. Nicht antragsberechtigt sind Kommunen und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Privatpersonen sowie Organisationen mit politischen Zielen.
Die Frist für die Einreichung von Projekten läuft bis einschließlich Montag, den 16. November 2026.
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und Richtlinien des Kleinprojektefond erhalten Sie hier oder jederzeit gerne bei der Geschäftsstelle der LAG.
Förderbedingungen im Überblick:
Förderhöhe: 100 % der Nettokosten, mindestens 500 €, maximal 5.000 € pro Projekt
Projektgesamtkosten: ein Kleinprojekt darf insgesamt maximal 30.000 € brutto kosten
Antragsberechtigt sind: Interessengruppen und Initiativen (auch ohne Rechtsform), Vereine und Organisationen, mit Wirkungsbereich im Gebiet der LAG Wein, Wald, Wasser
Förderthemen: kleinere Projekte aus den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung und Natur, die das Gemeinschaftsleben stärken und einen Beitrag zur regionalen Identität leisten
Nicht antragsberechtigt sind: Kommunen und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Privatpersonen sowie politisch orientierte Organisationen
Nicht förderfähig sind: vereinsinterne Aktionen und Veranstaltungen, wirtschaftliche Tätigkeiten
Projektauswahl und weitere Vorgehensweise:
Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand festgelegter Kriterien. Der Lenkungsausschuß, das regionale Entscheidungsgremium der LAG, trifft die Auswahlentscheidung in seiner Sitzung Ende November 2026.
Ein Projektstart ist nach erfolgreicher Auswahl eines Kleinprojekts und nach Abschluss der Zielvereinbarung zwischen Projektträger und LAG möglich. Die Umsetzung muß innerhalb eines vereinbarten Zeitraums erfolgen. Abrechnung und Auszahlung der Fördermittel sind nach Projektumsetzung und Begleichung aller entsprechenden Rechnungen möglich.



