Staatsministerium spricht grundsätzliche Anerkennung der LAG aus

LAG Wein, Wald, Wasser e.V. kann an der Förderperiode 2023-2027 teilnehmen

Mit Schreiben vom 7.Dezember hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mitgeteilt, daß am 6.Dezember 2022 das LEADER-Auswahlgremium bei seiner Sitzung in München die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) der LAG beurteilt und entschieden hat, daß die LAG die Auswahlvoraussetzungen für die Teilnahme an der Förderperiode 2023-2027 erfüllt.

Mehr Informationen hierzu finden Sie auch in der Pressemitteilung des Staatsministeriums: https://www.stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2022/318532/

Damit kann die LAG auch in den nächsten Jahren die Entwicklung durch Förderung vielfältiger Projekte unterstützen und voranbringen.

Wir möchten uns an dieser Stelle noch einmal bei allen Mitwirkenden und Mitglieder der LAG für die Mitarbeit an der LES 2023-2027 herzlich bedanken.

Nach der Erledigung notwendiger formaler Anpassungen in den nächsten Wochen, wird die offiziell Anerkennung im April erfolgen. Wir rechnen derzeit damit, daß ab Sommer 2023 wieder Förderanträge gestellt werden können.

Derzeit ist die zugrundeliegende Förderrichtlinie leider noch nicht beschlossen, so daß die genauen Förderbedingungen noch nicht bekannt sind. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß diese im wesentlichen den Konditionen der abgelaufenen Förderperiode entsprechen. Wir hoffen, daß die Förderrichtlinie in den nächsten Wochen verabschiedet und veröffentlicht wird.

Dennoch kann die Zwischenzeit für Gespräche über Projektideen mit dem LAG-Management und dem LEADER-Koordinator sowie für weitere Vorbereitungen und Konkretisierungen genutzt werden, so daß zeitnah Förderanträge gestellt werden können, sobald dies wieder möglich ist.

Falls Sie entsprechende Projekte planen, kommen Sie im neuen Jahr gerne auf das LAG-Management zu.

Erscheinungsdatum: 
19.12.2022