Änderung der Förderrichtlinie

Änderung der LEADER-Förderrichtlinie zum 01.April 2019

Wie Frau Staatsministerin Michaela Kaniber den bayerischen LAGen mit Schreiben vom 13.03. mitteilt, treten zum 01.April 2019 wichtige Änderungen der LEADER-Förderrichtlinie in Kraft:

Der Nettoauftragswert, unterhalb dessen auf eine Markterkundung (Einholung von Vergleichsangeboten) verzichtet werden kann, steigt von bisher € 2.500,- auf jetzt € 10.000,-

Nach Antragstellung/Bescheid hinzukommende "zusätzliche Deckungsmittel" (wie bspw. zweckgebundene Spenden) werden nicht mehr wie bisher auf die Fördersumme angerechnet sprich: davon abgezogen.

Bei unzulässigem vorzeitigem Maßnahmenbeginn geht nicht mehr wie bisher die gesamte Förderung verloren, sondern nur die Förderung der "vorzeitig" angefallenen Kosten.

Eine Absicherung von Rückforderungsansprüchen erfolgt künftig erst ab einer Summe von € 100.000,- (bisher: € 20.000,-).

Die Bagatellgrenze für die Rückforderungen von Zuwendungen wird von € 100 auf € 250 erhöht.

 

Diese Änderungen gelten ab 01.April für alle noch nicht abgeschlossenen Projekte.

Wir bitten daher alle Projektträger, die sich noch in der Umsetzung ihrer Maßnahmen befinden, diese Änderungen zu beachten.

Wir denken, daß diese Änderungen eine deutliche Erleichterung des LEADER-Förder­verfahrens für die Projektträger darstellt.

Für Rückfragen steht die Geschäftsstelle natürlich gerne zur Verfügung.