7 Schritte zur Projektförderung
Kommunen, Firmen, Vereine oder auch Privatperson im Gebiet der LAG Wein, Wald, Wasser e.V. können Fördermittel beantragen, wenn das Projekt den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts entspricht.
Bei Fragen oder zur Vereinbarung eines Beratungsgespräches wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle im Rathaus von Thüngersheim.
Geschäftsstelle im Rathaus von Thüngersheim:
Tel. 09364/815029 od. 0931/9916516
Fax 0931/9916516
email info [at] foerst-consult [dot] de
1. Schritt: Beratungsgespräch
Geschäftsstelle
2. Schritt: Projektgespräch mit der Förderstelle
wird durch die Geschäftsstelle vereinbart
3. Schritt: Projektvorstellung im Arbeitskreis und Lenkungsausschuss
wird durch die Geschäftsstelle vereinbart
4. Schritt: Zusammenstellung aller Unterlagen
hier ist die Geschäftsstelle ebenfalls behilflich
5. Schritt: Ausfüllen des Antrags (Projektantragsgespräch)
mit Unterstützung der Geschäftsstelle und der Förderstelle
6. Schritt: Beschluss des Lenkungsausschusses und Abgabe des Antrags
Förderstelle beim AELF Bad Neustadt/Saale
7. Schritt: Bescheid der Förderstelle
wird zugeschickt
Wichtig: bevor der Bescheid nicht vorliegt kann die Maßnahme nicht begonnen werden !!
Förderanträge und Merkblätter
Die Geschäftsstelle bewertet die Projekte anhand einer Kriterienliste, die als Grundlage zur Abstimmung im Lenkungsausschuss dient.
Wenn der Lenkungsausschuss und anschließend die Förderstelle zustimmen, kann ein Projekt gefördert werden.
LEADER-Aktionsgruppe Wein, Wald, Wasser e.V. | Rathaus Thüngersheim | Untere Hauptstraße 14 | 97291 Thüngersheim | Tel. 0931/9916516 | info [at] weinwaldwasser [dot] de